Ein Kurzgutachten ist bei einem Bagatellschaden genau das Richtige
Ein Kurzgutachten, erstellt von einem Gutachter, enthält eine Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten Ihres Fahrzeugs sowie Lichtbilder mit Ablichtungen der Beschädigungen. Mit diesem Kurzgutachten können Sie Ihrem Unfallgegner – dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe benennen. Die Kosten entsprechen denen eines Kostenvoranschlages einer Kfz-Fachwerkstatt und in der Regel werden diese von der gegnerischen Versicherung übernommen.
In Ihrem Interesse sollten Sie sich auch bei kleineren Schäden, wie Kratzer oder Dellen, an uns wenden. Wir kümmern uns um alles.