- Im Schadensfall haben Sie das Recht auf eine freie Gutachterwahl
Freie Wahl eines Anwalts
Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
Freie Entscheidung ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen wollen
Anspruch auf einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.
Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
Den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30% übersteigen. Andernfalls wird Ihnen der Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.
Die Kosten des Verkehrsanwaltes übernimmt die Versicherung des schuldigen Unfallgegners
Ihre Rechte und Ansprüche nach einem Schadensfall

Wir stehen für Ihr Recht ein!
Sollten Sie als Versicherungsnehmer einen Unfall verschuldet haben, egal ob Teilkasko oder Vollkasko, haben Sie auch in diesem Fall Anspruch auf einen Sachverständiger. Jedoch kann dies je nach abgeschlossenem Vertrag bzw. Gesellschaft variieren. Sie müssen deshalb in Ihren Unterlagen prüfen, ob Sie in diesem Fall auch die freie Wahl des Sachverständigen haben, oder ob Sie den Kfz Gutachter der Versicherung akzeptieren müssen.
Wichtige Tipps:
- Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!
Nicht vom Unfallgegner oder von dessen Versicherung beeinflussen lassen!
Keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen treffen!
Die Abwicklung des Unfalles nicht von Dritten abnehmen lassen!
Keine „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!