Kfz Gutachter Leoni

Fiktive Abrechnung nach dem Unfall – wann sie sich wirklich lohnt

Einleitung

Nach einem unverschuldeten Unfall ist der Ärger groß – vor allem, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt ist. Viele Geschädigte möchten in dieser Situation möglichst schnell und unkompliziert zu ihrem Geld kommen. Dabei fällt häufig der Begriff „fiktive Abrechnung“ – doch was steckt eigentlich dahinter? Und wann ist sie wirklich sinnvoll?

Gerade wenn der Unfallgegner eindeutig schuld ist, liegt es nahe, sich den Schaden direkt auszahlen zu lassen. Doch ohne genaues Wissen über Rechte und Risiken kann es passieren, dass Betroffene bares Geld verschenken – sei es durch zu niedrige Auszahlungen oder den Verzicht auf wichtige Schadenpositionen.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was die fiktive Abrechnung genau bedeutet, wann sie sich lohnt und worauf Sie unbedingt achten sollten. Als unabhängiger Kfz Gutachter in Hamburg unterstützt Sie Kfz Gutachter Leoni dabei, eine rechtssichere Entscheidung zu treffen – mit objektivem Gutachten und persönlicher Beratung.


Was bedeutet fiktive Abrechnung überhaupt?

Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie als Geschädigter nicht die Reparatur selbst, sondern den Geldbetrag, der laut Gutachten für die Reparatur erforderlich wäre. Sie lassen Ihr Auto also nicht instand setzen, sondern entscheiden sich für die Auszahlung des theoretischen Reparaturwerts.

Diese Form der Schadenregulierung ist grundsätzlich erlaubt – sofern Sie nicht selbst Schuld am Unfall tragen. Voraussetzung ist meist ein qualifiziertes Kfz Gutachten, das die voraussichtlichen Reparaturkosten genau beziffert.

Wichtig: Die Versicherung zahlt nur das, was im Gutachten anerkannt wird – inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall, sofern diese geltend gemacht werden. Wird lediglich ein Kostenvoranschlag vorgelegt, kann die Auszahlung deutlich geringer ausfallen.

Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung:

MerkmalFiktive AbrechnungKonkrete Abrechnung
ReparaturKeineTatsächlich durchgeführt
AuszahlungGeldbetrag laut GutachtenZahlung an Werkstatt / auf Nachweis
Erforderliches DokumentKfz GutachtenRechnung der Werkstatt
VorteilFlexibilität, schnelle AuszahlungSicherheit, vollständige Regulierung
NachteilKürzungen möglichKeine Auszahlung bei Mängeln

Wie die Tabelle zeigt, kann die fiktive Abrechnung ein guter Weg sein – aber nur, wenn sie gut vorbereitet ist.


Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll – und wann eher nicht?

Ob sich die fiktive Abrechnung lohnt, hängt stark vom konkreten Fall ab. Für viele Fahrzeughalter ist sie attraktiv, weil sie sofort über das Geld verfügen können – etwa für den Autoverkauf, eine eigene Reparatur oder einfach als Ausgleich. Doch es gibt Situationen, in denen Vorsicht geboten ist.

Wenn der Schaden eindeutig und vollständig durch ein Kfz Gutachten dokumentiert wurde, kann die Abrechnung auf Gutachtenbasis ein echter Vorteil sein. Schwierig wird es jedoch, wenn unerkannte Schäden später auftreten oder die Versicherung einzelne Positionen nicht anerkennt.

Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen, älteren Modellen mit unklarem Restwert oder Leasingfahrzeugen ist die konkrete Reparatur oft die bessere Wahl – um später keine Probleme zu bekommen, z. B. bei der Rückgabe.

Im Überblick erkennen Sie typische Fälle, in denen sich eine fiktive Abrechnung lohnen kann – oder eben nicht:

SituationFiktive Abrechnung sinnvoll?
Kleinere BlechschädenJa
Unfall mit klarer SchuldfrageJa
LeasingfahrzeugEher nicht
Unfall mit technischen FolgeschädenNein
Verkauf des Fahrzeugs geplantJa (mit Dokumentation)
Schäden mit SicherheitsrelevanzNein

Kfz Gutachter Leoni hilft Ihnen bei der Einschätzung – objektiv und auf Basis aller relevanten Daten.


Warum ein Gutachten die Grundlage für die fiktive Abrechnung ist

Ein fiktiver Schaden kann nur dann korrekt ausgezahlt werden, wenn die Versicherung weiß, wie hoch er tatsächlich ist. Dafür reicht ein Kostenvoranschlag meist nicht aus – denn darin fehlen oft wichtige Positionen wie Wertminderung, Reparaturdauer oder Nutzungsausfall.

Ein Kfz Gutachten hingegen ist ein rechtssicheres, detailliertes Dokument. Es wird von Versicherungen, Anwälten und auch Gerichten anerkannt – und enthält alle für die Abrechnung wichtigen Punkte. Es bildet also die Grundlage für eine realistische Auszahlung.

Das Team von Kfz Gutachter Leoni in Hamburg erstellt solche Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden – direkt bei Ihnen vor Ort oder an einem Ort Ihrer Wahl.

Nachfolgend finden Sie die Bestandteile eines Gutachtens, die bei der fiktiven Abrechnung entscheidend sind:

BestandteilBedeutung für die Abrechnung
ReparaturkostenBasis der Auszahlung
WertminderungMuss separat aufgeführt werden
NutzungsausfallentschädigungWird nur bei Nachweis berücksichtigt
ReparaturdauerGrundlage für Ausfallzeit
WiederbeschaffungswertRelevant bei Totalschaden

Je vollständiger das Gutachten, desto sicherer ist Ihre Abrechnung – und desto geringer das Risiko von Kürzungen.


Welche Risiken gibt es bei der fiktiven Abrechnung?

So flexibel die fiktive Abrechnung ist, so wichtig ist auch die sorgfältige Planung. Denn wer auf eine Reparatur verzichtet, verliert unter Umständen Ansprüche – etwa auf eine Nachbesserung oder spätere Geltendmachung verdeckter Schäden.

Ein häufiger Fall ist die Kürzung durch die Versicherung. Manche Versicherer kürzen die Stundenverrechnungssätze, ignorieren die Wertminderung oder streichen Positionen wie UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten – mit dem Argument, sie seien „nicht angefallen“.

Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle: Privatpersonen dürfen bei der fiktiven Abrechnung keine Mehrwertsteuer geltend machen – diese wird nur bei tatsächlich angefallenen Rechnungen ausgezahlt.

Kfz Gutachter Leoni kennt diese Fallstricke und berät Sie im Vorfeld – damit Ihre Entscheidung gut abgesichert ist.


Wie läuft die fiktive Abrechnung mit Kfz Gutachter Leoni ab?

Bei Kfz Gutachter Leoni in Hamburg erhalten Sie nicht nur ein präzises Kfz Gutachten – sondern auch eine klare Anleitung, wie Sie dieses für die fiktive Abrechnung nutzen können. Der Ablauf ist einfach, schnell und kundenorientiert.

Nach dem ersten Kontakt – telefonisch, per E-Mail oder über das Formular – vereinbaren wir kurzfristig einen Termin zur Begutachtung. Unser Experte kommt direkt zu Ihnen, dokumentiert den Schaden neutral und detailliert und erstellt das Gutachten innerhalb von 1–2 Tagen.

Anschließend können Sie das Gutachten an die gegnerische Versicherung weiterleiten und die fiktive Abrechnung einfordern. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Kommunikation mit der Versicherung – damit Sie keine wichtigen Details übersehen.


Fazit: Die fiktive Abrechnung ist kein Risiko – wenn man sie richtig angeht

Eine fiktive Abrechnung kann Ihnen als Geschädigter nach einem Unfall in Hamburg finanzielle Flexibilität bieten – doch sie sollte gut vorbereitet sein. Ohne ein qualifiziertes Gutachten riskieren Sie Kürzungen, Verzögerungen oder sogar den Verlust wichtiger Ansprüche.

Mit Kfz Gutachter Leoni haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht nur das passende Gutachten liefert, sondern auch die nötige Sicherheit im Umgang mit der Versicherung. So stellen Sie sicher, dass Sie bekommen, was Ihnen wirklich zusteht – auch ohne Reparatur.


Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung

Die fiktive Abrechnung wirft für viele Geschädigte Fragen auf – besonders wenn sie zum ersten Mal damit konfrontiert sind. Wir beantworten hier die wichtigsten Punkte.

Was genau ist eine fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf die Reparatur des Fahrzeugs und lassen sich stattdessen den Schaden laut Gutachten auszahlen. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der geschätzten Reparaturkosten – jedoch ohne Mehrwertsteuer. Sie behalten die Kontrolle über das Geld und entscheiden selbst, wie Sie damit umgehen.

Kann ich mir das Geld einfach auszahlen lassen?

Ja – bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie frei wählen, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder den Betrag laut Gutachten einfordern. Die gegnerische Versicherung muss in diesem Fall zahlen. Voraussetzung ist jedoch ein vollständiges Kfz Gutachten, das alle Schadenpositionen erfasst.

Wird bei der fiktiven Abrechnung auch die Mehrwertsteuer gezahlt?

Nein – die Mehrwertsteuer wird nur dann ausgezahlt, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das bedeutet: Nur wer eine Werkstattrechnung vorlegt, erhält auch die Mehrwertsteuer erstattet. Bei rein fiktiver Abrechnung bleibt dieser Teil unberücksichtigt.

Gibt es Positionen, die die Versicherung bei der fiktiven Abrechnung kürzt?

Leider ja. Manche Versicherungen kürzen bei fiktiver Abrechnung einzelne Positionen – etwa die Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten oder die Wertminderung. Umso wichtiger ist es, ein professionelles Gutachten vorzulegen und sich vorab beraten zu lassen.

Kann ich das Fahrzeug später trotzdem reparieren lassen?

Selbstverständlich. Sie können die Reparatur jederzeit später durchführen – in einer Werkstatt Ihrer Wahl oder selbst. Sie sind nicht verpflichtet, eine Rechnung vorzulegen, solange Sie das Geld auf Gutachtenbasis abgerechnet haben.

Ist die fiktive Abrechnung bei Leasing- oder Firmenwagen erlaubt?

In vielen Leasingverträgen ist eine fiktive Abrechnung nicht zulässig – hier besteht oft eine Reparaturpflicht. Auch bei Firmenfahrzeugen sollten Sie die Bedingungen vorher prüfen. Lassen Sie sich in solchen Fällen unbedingt individuell beraten.